Aktuelles
17. April 2018
Arbeitszeit: Aufzeichnungspflicht!
Gemäß § 26 AZG (Arbeitszeitruhegesetz) ist jeder (jede) Arbeitgeber(in) dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über Arbeitszeiten und Ruhepausen für jeden (jede) seiner Arbeitnehmer(Innen) zu führen.